{"id":1124,"date":"2000-12-19T13:15:58","date_gmt":"2000-12-19T13:15:58","guid":{"rendered":"http:\/\/globalenachbarn.org\/?p=1124"},"modified":"2016-02-21T17:53:11","modified_gmt":"2016-02-21T17:53:11","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/globalenachbarn.org\/?p=1124","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2>Die Satzung von Globale Nachbarschaft e.V.<\/h2>\n<h3>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h3>\n<p>1.1 Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;Globale Nachbarschaft e.V.&#8220;.<\/p>\n<p>1.2 Sitz des Vereins ist Bonn.<\/p>\n<p>1.3 Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen werden.<\/p>\n<p>1.4 Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h3>\u00a7 2 Vereinszweck<\/h3>\n<p>2.1\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Entwicklungshilfe. In Deutschland und in\u00a0Europa f\u00f6rdert der Verein das gesellschaftliche Bewusstsein f\u00fcr die globalen Zusammenh\u00e4nge von Entwicklungshilfe und die M\u00f6glichkeiten ihrer zukunftsf\u00e4higen Gestaltung. In Entwicklungsl\u00e4ndern wie beispielsweise Brasilien f\u00fchrt der Verein Ma\u00dfnahmen der Entwicklungshilfe durch in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dort ans\u00e4ssigen K\u00f6rperschaften, die einer hiesigen steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft gleichgestellt sind.<\/p>\n<p>2.2\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2.3\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch<br \/>\na) Planung und Ausf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen der Entwicklungshilfe, die in Solidarit\u00e4t mit sozial\u00a0\u00a0 benachteiligten Menschen in \u00e4rmeren Teilen der Welt deren soziale und wirtschaftliche Situation, insbesondere deren Bildungschancen und Gesundheitsf\u00fcrsorge, verbessern helfen. Solche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen beispielsweise sein:<\/p>\n<ul>\n<li>die Verbesserung der Trinkwasserversorgung in d\u00f6rflichen Siedlungen durch Bau von Zisternen und Anleitung zu deren Nutzung,<\/li>\n<li>Schaffung einer zus\u00e4tzlichen Einnahmequelle f\u00fcr kleinb\u00fcrgerliche Familien, insbesondere der Frauen, durch Einrichtung von Gemeinschaftswerkst\u00e4tten, handwerkliche Schulung und Hilfen beim Aufbau von Vermarktungsstrukturen,<\/li>\n<li>Ausbau praktischer Ausbildungsm\u00f6glichkeiten in einer landwirtschaftlich ausgerichteten Sekundarschule durch Anlegen einer \u00f6kologischen Kaffeepflanzung, Bereitstellung der n\u00f6tigen Betriebsmittel und Ger\u00e4te zur Weiterverarbeitung sowie durch eine qualifizierte Unterweisung,<\/li>\n<li>Aufbau eines unabh\u00e4ngigen B\u00fcrgerradios in einer l\u00e4ndlichen Region mit hoher Analphabetenquote durch Bereitstellung der technischen Ausstattung und Mitwirkung bei der Erarbeitung eines Programmkonzepts. Der Verein kann sich zur Verwirklichung solcher Ma\u00dfnahmen einer Hilfsperson vor Ort bedienen;<\/li>\n<\/ul>\n<p>b) F\u00f6rderung von in Entwicklungsl\u00e4ndern ans\u00e4ssigen K\u00f6rperschaften, die einer hiesigen steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft gleichgestellt und dort im Bereich der Entwicklungshilfe oder der Sozialarbeit t\u00e4tig sind. Die F\u00f6rderung geschieht sowohl in planerischer Hinsicht durch Beratung bei Entwicklungshilfeprojekten als auch in finanzieller Hinsicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung gemeinn\u00fctziger Zwecke;<br \/>\nc) Evaluation der vom Verein und von anderen K\u00f6rperschaften durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen in Bezug auf Finanzierung, Organisation sowie wirtschaftliche und soziale Wirkung;<br \/>\nd) Herbeif\u00fchrung internationaler Begegnungen im In- und Ausland, die durch ihr Austausch- und Bildungsprogramm sowie durch Arbeitseins\u00e4tze und Hilfsaktionen zur Entwicklungshilfe beitragen;<br \/>\ne) Erm\u00f6glichung eines stetigen Austauschs von Informationen zwischen europ\u00e4ischen Gruppen und solchen aus einem Entwicklungsland zur gegenseitigen Aufkl\u00e4rung \u00fcber die jeweiligen Lebensbedingungen und zur gemeinsamen Suche nach zukunftsf\u00e4higen Entwicklungsm\u00f6glichkeiten;<br \/>\nf) Veranstaltungen zur Information und Diskussion \u00fcber entwicklungspolitische Themen f\u00fcr Mitglieder und f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit in Deutschland und Europa;<br \/>\ng) Bildung eines Forums f\u00fcr in der Entwicklungshilfe engagierte Gruppen und Kreise, das dem Gedankenaustausch und der Kooperation dient, und<br \/>\nh) Erstellung von Informationsmaterialien.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 Finanzen<\/h3>\n<p>3.1\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n3.2\u00a0\u00a0\u00a0 Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<br \/>\n3.3\u00a0\u00a0\u00a0 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n3.4\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbeg\u00fcnstigten Zweckes f\u00e4llt das verbleibende Verm\u00f6gen des Vereins an das Bisch\u00f6fliche Hilfswerk MISEREOR in Aachen, das es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h3>\n<p>4.1\u00a0\u00a0\u00a0 Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen ab der Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Gruppen und juristische Personen werden, die seine Ziele unterst\u00fctzen und f\u00f6rdern. Bei Eintritt in den Verein ist eine Entscheidung f\u00fcr eine aktive oder f\u00f6rdernde Mitgliedschaft zu treffen. Jedes aktive Mitglied ist stimmberechtigt.<br \/>\n4.2\u00a0\u00a0\u00a0 Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung an den Vorsitzenden, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. Minderj\u00e4hrige ben\u00f6tigen f\u00fcr den Beitritt zudem die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.<br \/>\n4.3\u00a0\u00a0\u00a0 Gruppen und juristische Personen haben eine nat\u00fcrliche Person zur Wahrnehmung ihrer Mitgliedschaft in allen Belangen, insbesondere zu Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung, zu bestimmen. Die Benennung dieser Person bzw. eines Nachfolgers erfolgt durch schriftliche Mitteilung von Name und Anschrift an den Vorsitzenden. Zudem kann eine weitere Person als Stellvertreter benannt werden.<br \/>\n4.4\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorsitzenden und ist jederzeit m\u00f6glich.<br \/>\n4.5\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins sch\u00e4digt oder der Zielsetzung des Vereins zuwider handelt. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Mitteilung des Ausschlusses Einspruch eingelegt werden, \u00fcber den die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zu dieser Mitgliederversammlung ruhen die weiteren Rechte und Pflichten des Mitgliedes.<br \/>\n4.6\u00a0\u00a0\u00a0 Bei weniger schwerwiegendem Fehlverhalten eines Mitgliedes gegen\u00fcber den Interessen des Vereins kann der Vorstand bestimmen: &#8211; eine Ermahnung oder Verwarnung des Mitglieds, &#8211; den Verlust eines Vereinsamtes, &#8211; den zeitweiligen Entzug des Stimmrechts oder &#8211; das Ruhen der Mitgliedschaft. Gegen diese Ma\u00dfnahme kann innerhalb einer Frist von 1 Monat nach ihrer Mitteilung Einspruch eingelegt werden, \u00fcber den die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zu dieser Mitgliederversammlung bleibt die Ma\u00dfnahme in Kraft.<br \/>\n4.7\u00a0\u00a0\u00a0 Die aktive Mitgliedschaft kann durch Vorstandsbeschluss in eine F\u00f6rdermitgliedschaft umgewandelt werden, wenn das Mitglied an den Mitgliederversammlungen des Vereins mindestens 2 Jahre nicht mehr teilgenommen hat. Der Vorstandsbeschluss ist dem Mitglied sp\u00e4testens mit dem Einladungsschreiben zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung mitzuteilen und muss von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt werden. Eine Umwandlung der aktiven in eine f\u00f6rdernde Mitgliedschaft auf eigenen Wunsch eines Mitglieds ist jederzeit durch schriftliche Erkl\u00e4rung an den Vorsitzenden m\u00f6glich.<br \/>\n4.8\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein kann sich zur Verfolgung des Vereinszwecks anderen juristischen Personen oder Gruppen anschlie\u00dfen oder deren Mitglied werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h3>\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Mindestjahresbeitrags der aktiven und der F\u00f6rdermitglieder sowie dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<h3>\u00a7 6 Organe<\/h3>\n<p>Organe des Vereins sind:<br \/>\n1. Die Mitgliederversammlung<br \/>\n2. Der Vorstand<\/p>\n<h3>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>7.1 \u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Organ des Vereins. Ihr geh\u00f6ren alle Vereinsmitglieder an. Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme. Bei Gruppen und juristischen Personen nimmt die nach \u00a7 4.3 bestimmte Person das Stimmrecht wahr.<br \/>\n7.2\u00a0\u00a0\u00a0 Die Hauptversammlung findet einmal j\u00e4hrlich im Laufe des 1. Quartals eines Jahres statt. Sie ist vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt 2 Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Nach Absendung des Einladungsscheibens ist eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung auf Antrag eines Mitglieds nur m\u00f6glich, sofern sie den Mitgliedern noch 2 Tage vor der Mitgliederversammlung durch den Vorstand mitgeteilt wird, wobei eine Benachrichtigung auf elektronischem oder m\u00fcndlichem Wege gen\u00fcgt. Die nachtr\u00e4gliche Erg\u00e4nzung ist ausgeschlossen f\u00fcr Tagesordnungspunkte betreffend Satzungs\u00e4nderungen, Wahl des Vorstands, Ausschluss eines Mitglieds und Aufl\u00f6sung des Vereins.<br \/>\n7.3\u00a0\u00a0\u00a0 Weitere Mitgliederversammlungen m\u00fcssen vom Vorstand einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. F\u00fcr die Einberufung gelten die unter \u00a7 7.2 genannten Bestimmungen.<br \/>\n7.4\u00a0\u00a0\u00a0 Auf schriftliches Verlangen von mindestens 1\/5 der Mitglieder hat der Vorstand binnen 1 Monat eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Frist f\u00fcr die Einladung betr\u00e4gt hierbei 7 Tage. Dem Antrag der Mitglieder muss der Zweck der Mitgliederversammlung sowie eine Begr\u00fcndung zu entnehmen sein. Die Tagesordnung ist auf den hierin benannten Gegenstand beschr\u00e4nkt.<br \/>\n7.5\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 1\/3 der aktiven Vereinsmitglieder beschlussf\u00e4hig. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu einem neuen Termin f\u00fcr eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung schriftlich einzuladen. Die Frist hierzu betr\u00e4gt 7 Tage. Diese Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<br \/>\n7.6\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet, wenn nicht die Versammlung selbst einen anderen Versammlungsleiter bestimmt. Bei Vorstandswahlen soll die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlganges und der vorherigen Diskussion einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden.<br \/>\n7.7\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Satzungs\u00e4nderungen, \u00c4nderungen des Vereinszwecks sowie der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, mindestens jedoch der Zustimmung der H\u00e4lfte aller aktiven Vereinsmitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br \/>\n7.8\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und dem von der Mitgliederversammlung bestimmten Protokollanten unterzeichnet und allen Mitgliedern zugesandt wird.<br \/>\n7.9\u00a0\u00a0\u00a0 An der Vereinsarbeit Interessierte k\u00f6nnen als G\u00e4ste an der Mitgliederversammlung teilnehmen. F\u00fcr die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte k\u00f6nnen G\u00e4ste ausgeschlossen werden. Hier\u00fcber entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>8.1\u00a0\u00a0\u00a0 Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere<br \/>\n&#8211; Wahl des erweiterten Vorstands und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&#8211; Entgegennahme und Genehmigung des Jahres- und Kassenberichts sowie des Berichts der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&#8211; Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des erweiterten Vorstandes<br \/>\n&#8211; Aufnahme neuer Mitglieder<br \/>\n&#8211; Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\n&#8211; Entscheidungen \u00fcber zu f\u00f6rdernde Projekte<br \/>\n&#8211; Entscheidungen \u00fcber Begegnungsma\u00dfnahmen<br \/>\n&#8211; Entscheidungen, die den Finanzrahmen von 1.500 Euro \u00fcberschreiten<br \/>\n&#8211; Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge und alle sonstigen Tagesordnungspunkte<br \/>\n&#8211; Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n&#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<h3>\u00a7 9 Der Vorstand<\/h3>\n<p>9.1\u00a0\u00a0\u00a0 In den Vorstand bzw. erweiterten Vorstand k\u00f6nnen nur vollj\u00e4hrige aktive Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden.<br \/>\n9.2\u00a0\u00a0\u00a0 Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender bilden den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB. Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.<br \/>\n9.3\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gesch\u00e4fte des Vereins f\u00fchrt ein erweiterter Vorstand. Mitglieder sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenf\u00fchrer.<br \/>\n9.4\u00a0\u00a0\u00a0 Dem Kassenf\u00fchrer obliegt die Kassen- und Buchf\u00fchrung.<br \/>\n9.5\u00a0\u00a0\u00a0 Der erweiterte Vorstand f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus. Er ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.<br \/>\n9.6\u00a0\u00a0\u00a0 Der erweiterte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen.<br \/>\n9.7\u00a0\u00a0\u00a0 Ein einzelnes Mitglied des erweiterten Vorstands kann mit 2\/3 Mehrheit der g\u00fcltigen abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung abgew\u00e4hlt werden.<br \/>\n9.8\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem erweiterten Vorstand w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung ein Mitglied f\u00fcr die verbleibende Amtszeit nach.<br \/>\n9.9\u00a0\u00a0\u00a0 Der erweiterte Vorstand wird j\u00e4hrlich nach Vorlage des Jahres- und Kassenberichts von der Mitgliederversammlung entlastet.<br \/>\n9.10\u00a0\u00a0 Der Vorsitzende l\u00e4dt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu den Versammlungen des erweiterten Vorstandes ein. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt 1 Woche. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 Kassenpr\u00fcfung<\/h3>\n<p>Die Kasse des Vereins wird j\u00e4hrlich durch zwei von der Mitgliederversammlung bestellte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft, die nicht Mitglied des erweiterten Vorstands sind.\u00a0 \u00dcber die Kassenpr\u00fcfung ist in der Mitgliederversammlung ein Bericht abzugeben.<\/p>\n<h3>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 7 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<p>Errichtet in Bonn, am 15. September 2000,<br \/>\nge\u00e4ndert in Bonn, am 19. Dezember 2000,<\/p>\n<p>Guido Hinz, Vorsitzender<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung von Globale Nachbarschaft e.V. \u00a7 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;Globale Nachbarschaft e.V.&#8220;. 1.2 Sitz des Vereins ist Bonn. 1.3 Der Verein soll <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/globalenachbarn.org\/?p=1124\">Weiter lesen \u2192<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[],"class_list":["post-1124","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-verein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/globalenachbarn.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1124","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/globalenachbarn.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/globalenachbarn.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/globalenachbarn.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/globalenachbarn.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1124"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/globalenachbarn.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1124\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1127,"href":"https:\/\/globalenachbarn.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1124\/revisions\/1127"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/globalenachbarn.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1124"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/globalenachbarn.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1124"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/globalenachbarn.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1124"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}